Um mit Physiotherapie zu beginnen, benötigen Sie eine gültige Verordnung von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt für 10x Physiotherapie á 45 min plus 10x Heilmassage á 15min. Diese Verordnung sollten Sie spätestens bis zur zweiten Therapiesitzung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen, damit eine teilweise Kostenrückerstattung nach Beendigung der Therapie für Sie möglich ist. Die Bewilligung können Sie persönlich, per Email oder per Fax einreichen.
Die Verordnung für Physiotherapie sollte spätestens 4 Wochen nach Ausstellung bewilligt werden und die Therapie muss bis 1 Monat nach der chefärztlichen Bewilligung beginnen, daher bitte ehestmöglich einen Termin vereinbaren, da ich meistens Wartezeiten habe! Ab der ersten Therapiesitzung ist die Bewilligung maximal 6 Monate gültig. Alle Therapien die danach konsumiert werden, refundiert die GKK nicht.
Bitte bringen Sie die Verordnung zur Behandlung mit und ev. relevante Befunde, alles weitere stelle ich Ihnen zur Verfügung!
(detaillierter Ablauf siehe AGB).
Für 50 Minuten Physiotherapie und 10 Minuten Nachbereitung/Dokumentation verrechne ich 100€, die Sie in bar, via Bankomatkasse bzw. anlassbezogen auch per Überweisung bei mir begleichen können.
Da ich eingetragene Wahlphysiotherapeutin bin, bekommen Sie im Anschluss an die von der Krankenkasse bewilligten Therapien einen Teil der Kosten rückerstattet.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie bitte, mich spätestens 24 Stunden vorher telefonisch zu informieren, da ich Ihnen die Therapieeinheit ansonsten verrechnen muss (siehe AGB).
© 2023 Susanne Riedl [Impressum].